Koalition beschließt Gesetz zum Ende der Straßenbaubeiträge

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Potsdam. Die SPD-Fraktion hat heute den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Brandenburg beschlossen. Das Gesetz wird gemeinsam mit dem Koalitionspartner in den Landtag eingebracht. Die erste Lesung ist für das April-Plenum vorgesehen, die Verabschiedung für Juni, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Björn Lüttmann, erklärt.

„Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge bringt große Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Kommunen. Die Anlieger müssen nicht mehr dafür bezahlen, wenn die kommunale Straße vor ihrer Tür saniert und aufgewertet wird. Das erspart in vielen Fällen mehrere tausend Euro. Die zum 1. Januar 2019 entfallenden Straßenbaubeiträge werden Städten und Gemeinden aus dem Landeshaushalt ersetzt. Durch die Pauschalbeiträge wird ein Großteil der Kommunen sogar mehr Geld erhalten, als sie bisher durch die Erhebung der Beiträge eingenommen haben. Sie werden zudem von der Berechnung und Erhebung von Anliegerbeiträgen entlastet und sparen so erhebliche Verwaltungskosten ein. Mit dem Gesetz schaffen wir den Rahmen zur Umsetzung der Volksinitiative ,Straßenbaubeiträge abschaffen´. Da diese Initiative im Landtag eine fraktionsübergreifende Unterstützung erfahren hat, laden wir weitere Fraktionen zur Mitzeichnung ein!“, erklärt Björn Lüttmann.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

  • Das Kommunalabgabengesetz wird dahingehend geändert, dass die Städte und Gemeinden beim Ausbau kommunaler Straßen keine Beiträge von den Anliegern mehr erheben.
  • Dies gilt für Baumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden oder werden.
  • Bescheide für 2019 abgeschlossene Maßnahmen sind bis Juni 2020 aufzuheben.
  • Die Städte und Gemeinden erhalten vom Land Brandenburg einen pauschalen Ausgleich für die entfallenden Anliegerbeiträge, der sich nach ihrem Anteil am Netz der kommunalen Straßen bemisst (insgesamt 22.000 Kilometer). Das Land stellt für diesen Ausgleich rund 31 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Für jeden Kilometer Kommunalstraße entspricht das einer Pauschalzahlung von rund 1.400 Euro/Jahr.
  • In besonderen Fällen ist auf Wunsch der Gemeinde eine Einzelfallabrechnung möglich. Für bereits festgesetzte und/oder gezahlte Beiträge für ab 2019 fertiggestellte Maßnahmen ist eine Spitzabrechnung vorgesehen.
  • Die Zuständigkeit für die Abrechnung liegt beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und wird durch eine Rechtsverordnung des Landes geregelt. Für die neuen Verwaltungsaufgaben werden voraussichtlich 17 zusätzliche Stellen geschaffen.