Solidarisches Gesundheitswesen

Das macht Schwarz-Gelb

  • Schwarz-Gelb führt die unsoziale Kopfpauschale im Gesundheitswesen ein.
  • Alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen nur noch von den Versicherten getragen werden – über Kopfpauschalen, die die gesetzlichen Kassen selbst festlegen können. Für die Arbeitgeber werden die Kosten gedeckelt. Das ist das Aus für die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung.
  • Kopfpauschalen sind einkommensunabhängig. Das bedeutet: Je weniger man verdient, desto höher ist die Belastung.
  • Damit zerstört Schwarz-Gelb die Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dafür steht die SPD

  • Die SPD will die solidarische Bürgerversicherung im Gesundheitssystem.
  • Bürgerversicherung heißt: Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit gleich guter Qualität behandelt und bezahlen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit.
  • Zusätzliche Steuermittel sorgen dafür, dass alle solidarisch beteiligt werden und dass Reiche mehr zahlen.
  • Die Versicherten erhalten alle notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen.
  • Niemand wird mehr auf Grund seines Patientenstatus (Privat- oder Kassenpatient) bevorzugt behandelt. Die Schwere der Erkrankung allein bestimmt Schnelligkeit und Umfang der Behandlung.

Die schwarz-gelbe Kopfpauschale

Eine durchschnittliche Kopfpauschale von 20 Euro bedeutet für einen Rentner mit 1.000 Euro Rente einen Beitragssatz von 17,5 Prozent (bisher 14,9 Prozent). Davon muss er 10,2 Prozent selbst tragen (bisher 7,9 Prozent). Nur 7,3 Prozent entfallen auf den sogenannten Arbeitgeberanteil. Ein Rentner mit 1.500 Euro Rente zahlt bei einer Kopfpauschale von 20 Euro 16,8 Prozent; bei 2.000 Euro Rente werden „nur“ noch 16,5 Prozent Versicherungsbeitrag fällig.

Sollte die Kasse 40 Euro Zusatzbeitrag verlangen – also 20 Euro mehr, als der durchschnittliche Zusatzbeitrag – liegen die entsprechenden Belastungen bei 19,5 Prozent, 18,1 Prozent und 17,5 Prozent.

Experten prognostizieren, dass schon bei einer durchschnittlichen Kopfpauschale von 30 Euro mehr als drei Viertel aller Rentnerinnen und Rentner auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden.

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