Erste Erfahrungen mit vereinfachter Steuererklärung für Seniorinnen und Senioren

Datum:

Potsdam / Nauen – Seit Anfang Mai 2019 bietet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg Seniorinnen und Senioren eine vereinfachte Steuererklärung an. Zugeschnitten ist die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ speziell auf Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, die ausschließlich Renten- beziehungsweise Pensionseinkünfte beziehen.

Über erste Erfahrungen mit dieser vereinfachten Steuererklärung informierte sich Finanzminister Christian Görke bei seinem heutigen Besuch im Finanzamt Nauen. Er sagte danach: „Die Beschäftigten der Service- und Informationsstelle des Finanzamtes Nauen berichteten mir, dass die vereinfachten Vordrucke positiv aufgenommen und rege nachgefragt werden. Jetzt bleibt abzuwarten, wie viele Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuererklärung mit der vereinfachten Steuererklärung einreichen werden“, so der Finanzminister. Insbesondere sei der vereinfachte Vordruck für jene eine Erleichterung, die in ihrem aktiven Erwerbsleben keine Steuererklärung abgeben mussten. „Es freut mich, dass der neue Vordruck ihnen das Leben erleichtert“, hob Görke hervor.

Das Papier-Formular der vereinfachten Steuererklärung ist mit zwei Seiten viel kürzer als die komplette Einkommensteuererklärung. Die Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, übernimmt das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch. Sie müssen also nicht extra eingetragen werden. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Vordruck bietet natürlich auch die Möglichkeit, typische persönliche Aufwendungen wie zum Beispiel für Haftpflichtversicherung, für Spenden, für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Handwerkerleistungen sowie für sogenannte außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) geltend zu machen.

Im Finanzamt Nauen liegen derzeit auch Fragebögen zur vereinfachten Steuererklärung aus. Darin werden die Seniorinnen und Senioren nach ihren persönlichen Eindrücken und nach der Verständlichkeit des neuen Vordrucks gefragt. Diese Erfahrungen sollen genutzt werden, um die Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung weiter zu verbessern.

Ein weiteres Thema beim heutigen Besuch von Finanzminister Görke im Finanzamt Nauen war das große Thema Digitalisierung. In Brandenburg wird ab dem 4. Quartal 2019 schrittweise das Scannen von Papiersteuererklärungen eingeführt. Das Finanzamt Nauen gehört zu den Finanzämtern, die nach einer Pilotierungsphase damit beginnen. Ende 2020 sollen alle anderen Finanzämter folgen. Dazu sagte Vorsteherin Marion Jach: „Das Scannerverfahren ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer vollelektronischen Steuerakte. Es wird mit Veränderungen in den Arbeitsabläufen auch des Finanzamt Nauen einhergehen. Diesen Veränderungen und den damit verbundenen Herausforderungen stellen sich die Beschäftigten des Finanzamts Nauen.“

Am Ende seines Besuches hob Minister Görke hervor: „Die Einführung der vereinfachten Steuererklärung für Alterseinkünfte und die Projekte der Digitalisierung haben eines gemeinsam. Sie folgen dem Leitgedanken, sich als Verwaltung stets weiterzuentwickeln, um bürgerfreundlich und zeitgemäß zu bleiben. Ich konnte mich davon überzeugen, dass das Finanzamt Nauen hier auf einem guten Weg ist. Dazu gehört auch, dass das Nauener Finanzamt seit Jahren neue Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte ausbildet. Die Auszubildenden und Studierenden in unseren beiden Ausbildungsgängen werden heute schon von der Pike auf mit den IT-Verfahren der Finanzverwaltung vertraut gemacht, denn daran führt in einer bürgerfreundlichen und effizienten Verwaltung kein Weg vorbei.“

* * *

Das Finanzamt Nauen mit seinen 180 Beschäftigten ist zuständig für die mehr als 162.000 Einwohner des Landkreises Havelland. Das Gesamtsteueraufkommen lag im Jahr 2018 bei rund 364 Millionen Euro.